Drogen, USA

Tödliche Schläge des US-Militärs auf angebliche Drogen-Schiffe sorgten jüngst für viel Kritik.

02.10.2025 - 22:06:10

Medien: USA in «bewaffnetem Konflikt» mit Drogenkartellen. Die rechtliche Grundlage war unklar. Nun berichten US-Medien über eine brisante Einstufung durch Trump.

US-Präsident Donald Trump hat nach übereinstimmenden US-Medienberichten entschieden, dass sich die Vereinigten Staaten in einem «bewaffneten Konflikt» mit Drogenkartellen befinden. Über diese Einstufung berichteten die «New York Times» und der Sender ABC News unter Berufung auf eine vertrauliche Mitteilung, die demnach an mehrere Ausschüsse des US-Kongresses ging und den beiden US-Medien jeweils vorlag. 

Die Drogenkartelle beziehungsweise ihnen zugerechnete mutmaßliche Schmuggler stuft die US-Regierung den Angaben nach als «unrechtmäßige Kämpfer» ein. Nach Informationen der «New York Times» geht es dabei um Drogenkartelle, die die US-Regierung unter Trump zu terroristischen Organisationen erklärt hat.

Was das mit US-Schlägen auf mutmaßliche Drogenboote zu tun hat

US-Streitkräfte hatten in den vergangenen Wochen nach Angaben Trumps mehrfach mutmaßlich mit Drogen beladene Boote angegriffen und dabei 17 Menschen getötet. Trump bezeichnete sie in Posts aus seiner Plattform Truth Social als «Terroristen». Beim ersten der Angriffe Anfang vergangenen Monats erklärte er, dass sich der Schlag gegen die venezolanische Drogenbande Tren de Aragua gerichtet habe. Die USA hatten diese im Februar als ausländische Terrororganisation eingestuft. Bei den darauffolgenden Angriffen sprach Trump ebenfalls von getöteten «Terroristen», nannte aber keine Gruppe namentlich. 

Die Militäreinsätze hatten für viel Kritik gesorgt - auch weil unklar war, auf welcher rechtlichen Grundlage sie stattfanden. Indem Trump das Vorgehen gegen Drogenkartelle formal als «bewaffneten Konflikt» einstufe, festige er seinen Anspruch auf außerordentliche Kriegsbefugnisse, zitiert die «New York Times» Rechtsexperten. In einem «bewaffneten Konflikt» könne ein Land unter anderem feindliche Kämpfer rechtmäßig töten, auch wenn sie keine Bedrohung darstellten, heißt es. 

Ein Rechtsexperte verweist in der Zeitung jedoch auf den Unterschied zwischen dem Verkauf gefährlicher Produkte und einem bewaffneten Angriff und sieht die rechtliche Grundlage für die Einstufung als «bewaffneter Konflikt» nicht als erfüllt.

@ dpa.de

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