Das Bundeskartellamt hält Preisobergrenzen für Händler auf Amazon für "wettbewerblich bedenklich".
02.06.2025 - 14:36:50Kartellamt hat Bedenken gegen Preiskontrollmechanismen von Amazon
Amazon habe jetzt Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, so das Kartellamt. "Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Da Amazon auf ihrer Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern tritt, ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen grundsätzlich wettbewerblich bedenklich." Dies gelte insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken könnten und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt werde.