GVP, Einheitstarifvertrag

GVP: Einheitstarifvertrag startet am 1. Januar 2026

26.11.2025 - 07:10:11

Die deutsche Personaldienstleistungsbranche steht vor einem historischen Wendepunkt. Nach jahrelangen Verhandlungen tritt in nur fünf Wochen der einheitliche GVP-Tarifvertrag in Kraft – und verdrängt damit die bisherigen Tarifwerke von BAP und iGZ endgültig. Doch was bedeutet das konkret für Tausende Zeitarbeitsfirmen und ihre Beschäftigten?

Vergangene Woche veröffentlichte der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) die finalen Musterverträge, am Montag gelang der Durchbruch bei den Branchenzuschlägen mit der IG Metall. Die letzten Weichen für das neue Tarifwerk sind gestellt – nun beginnt der Countdown zur Umsetzung.

Am 19. November 2025 verschickte der GVP an seine Mitglieder ein mit Spannung erwartetes Rundschreiben: die offiziellen Vorlagen für Arbeitsverträge nach dem neuen Einheitstarif. Diese Dokumente bilden die rechtliche Grundlage für alle Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2026 und sind damit essentiell für den reibungslosen Übergang.

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Die Rechtsabteilung des Verbands entwickelte zwei Hauptvarianten, um der unterschiedlichen Historie der Mitgliedsunternehmen gerecht zu werden:

  • Verstetigtes Arbeitszeitmodell: Standard-Variante für den Großteil der Branche
  • Variables Arbeitszeitmodell: Speziell für ehemalige iGZ-Mitglieder mit Übergangsregelungen

Zusätzlich liefert der GVP Änderungsvereinbarungen mit, über die bestehende Arbeitsverhältnisse auf die neuen Tarifregeln umgestellt werden können. Die Vorlagen berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung und die strengen Anforderungen des Nachweisgesetzes – ein wichtiger Schutz vor rechtlichen Fallstricken während der Umstellung.

Das Timing ist knapp: Mit dem Auslaufen der BAP- und iGZ-Tarifverträge zum Jahresende müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle Neueinstellungen 2026 korrekt dokumentiert sind.

Durchbruch bei Metall-Branchenzuschlägen

Eine weitere entscheidende Hürde fiel am Montag: Der GVP-Tarifverband (VGZ) und die IG Metall einigten sich auf den Tarifvertrag für Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME).

Warum ist das wichtig? Branchenzuschläge gleichen die Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften aus – sie sind ein Kernstück des Equal-Pay-Prinzips. Die Einigung sorgt dafür, dass das einheitliche GVP-Tarifwerk zum Start mit klaren, vereinbarten Zuschlagstabellen für einen der wichtigsten Industriesektoren Deutschlands aufwarten kann.

Konkrete Zahlen zu den Zuschlagsanpassungen wurden zunächst nicht kommuniziert. Die Einigung zeigt jedoch: Die Sozialpartnerschaft funktioniert. Sie folgt auf die im September 2025 vereinbarten Lohnerhöhungen und rundet das Gesamtpaket ab.

Der Weg zum Einheitstarif

Die Umstellung auf das GVP-Tarifwerk ist das Ergebnis der Fusion der ehemaligen Arbeitgeberverbände BAP und iGZ, die sich im Dezember 2023 zusammenschlossen. Zwei Jahre lang arbeitete die Branche im Übergangsmodus – am 1. Januar 2026 endet das Doppelsystem endgültig.

Das Fundament entstand 2025: Im Juni einigten sich GVP und DGB-Gewerkschaften auf die Rahmenbedingungen (Manteltarifvertrag), am 12. September folgten die Lohnverhandlungen. Diese sicherten einen Vergütungsfahrplan bis 2027:

  • 2,99 % mehr Lohn ab 1. Januar 2026
  • Weitere 2,5 % Erhöhung am 1. September 2026
  • Abschließende 3,5 % Steigerung am 1. April 2027

GVP-Chefverhandler Sven Kramer bezeichnete die Vereinheitlichung damals als “historischen Schritt” – ein Verband, ein Tarifvertrag, eine gemeinsame Zukunft.

Was jetzt für Unternehmen zu tun ist

Für Personalabteilungen und Zeitarbeitsfirmen heißt es: sofort handeln. Die verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel sollten Unternehmen intensiv nutzen:

  1. Musterverträge prüfen: Die GVP-Vorlagen mit internen Entwürfen abgleichen
  2. Änderungsvereinbarungen vorbereiten: Vertragsupdates für bestehende Mitarbeiter planen, damit diese ab Neujahr durch den GVP-Tarif abgedeckt sind
  3. Lohnsysteme aktualisieren: Die neuen Lohntabellen (September-Vereinbarung) und soeben vereinbarten Zuschläge (24. November) einpflegen

Kein Wunder also, dass in den HR-Abteilungen der Branche gerade Hochbetrieb herrscht. Die Texte sind fertig, die Verhandlungen abgeschlossen – jetzt beginnt die heiße Phase der Umsetzung. Mit dem 1. Januar 2026 startet die deutsche Personaldienstleistungsbranche mit vereinter Stimme in eine neue Ära.

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