ELSTER-Wartung: Deutschland vor digitalem Steuerwandel
26.11.2025 - 07:20:12Während Millionen Deutsche diese Woche ihre Steuererklärung einreichen, läuft im Hintergrund bereits die technische Vorbereitung für eine Revolution: Ab 1. Januar 2026 wird der digitale Steuerbescheid zum Standard – und wer das nicht will, muss aktiv widersprechen.
Die heutigen Wartungsarbeiten am ELSTER-Portal zwischen 6 und 12 Uhr sind mehr als Routine. Wer sich einloggen wollte, stieß auf Einschränkungen – Teil einer umfassenden Infrastruktur-Erweiterung, wie die Finanzbehörden bestätigen.
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Das System wird gerade fit gemacht für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das die Zustellung von Steuerbescheiden grundlegend umbaut. Auch regionale Beschränkungen gab es bereits: Baden-Württemberg und weitere Bundesländer erlebten schon früher in der Woche Ausfälle.
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Steuerberater und Software-Anbieter wie DATEV haben ihre Mandanten längst gewarnt. Was hier geschieht, ist technische Vorbereitung auf einen Systemwechsel, der in fünf Wochen Realität wird.
Die Umkehrung: Digital wird Pflicht
Der entscheidende Wendepunkt liegt in der Änderung von § 122a der Abgabenordnung. Bislang mussten Steuerzahler aktiv zustimmen, um ihren Bescheid digital zu erhalten. Ab dem 1. Januar dreht sich diese Logik um.
Die neue Regel: Wer elektronisch abgibt – über ELSTER, kommerzielle Software oder den Steuerberater – bekommt automatisch einen digitalen Bescheid.
Die Ausnahme: Nur wer ausdrücklich widerspricht oder einen Papierausdruck anfordert, erhält noch Post vom Finanzamt.
Der Mechanismus: Per E-Mail kommt die Benachrichtigung, dass der Bescheid zum Download bereitsteht. Rechtlich zugestellt ist er bereits in diesem Moment – unabhängig davon, wann der Empfänger ihn tatsächlich öffnet.
Ziel der Regelung: Die Millionen Papierbrief-Sendungen drastisch reduzieren und Verwaltungskosten senken. Doch für viele Bürger bedeutet das eine grundsätzliche Umstellung ihrer Gewohnheiten.
Einspruchsfristen: Die Vier-Tage-Falle
Besonders tückisch wird es bei den Fristen. Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz gilt seit diesem Jahr eine verlängerte Zustellungsfiktion: Vier statt drei Tage.
Was kompliziert klingt, hat praktische Folgen: Steht der Bescheid am 26. November bereit, gilt er rechtlich vier Tage später als bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Frist für einen Einspruch.
Ursprünglich wurde die Verlängerung wegen langsamerer Postlaufzeiten eingeführt. Doch sie gilt auch digital – um eine einheitliche Fristenberechnung über alle Formate hinweg zu gewährleisten. Rechtsexperten mahnen zur Vorsicht: Wer die Frist verpasst, hat kaum noch Rechtsmittel.
Branche in Alarmbereitschaft
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat mehrfach eindringlich appelliert: Kanzleien und Unternehmen müssen ihre Arbeitsabläufe bis Januar anpassen. Die zentrale Sorge: Digitale Postfächer müssen künftig genauso konsequent überwacht werden wie physische.
Für Privatpersonen bleibt eine simple Hausaufgabe: Jetzt die ELSTER-Kontoeinstellungen prüfen. Wer dem digitalen Bescheid widersprechen will, sollte das rechtzeitig tun. Denn auch wenn das Widerspruchsrecht bestehen bleibt – die Verwaltung steuert entschieden auf eine papierlose Zukunft zu.
Die Hybrid-Ära der Steuererklärung endet. Wenn die ELSTER-Server heute Nachmittag wieder online gehen, bringen sie Deutschland einen entscheidenden Schritt näher an eine vollständig digitale Steuerinteraktion – die in wenigen Wochen Gesetz wird.
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